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Laptop-AkkuCN 85076000BatterieverordnungDeutschland

Laptop-Lithium-Ionen-Akkus CN 85076000: Zoll und Einfuhrpflichten 2026

22.9.2026 · Aktualisiert 22.9.2026 · HSCodeChecker

Von der Redaktion anhand der Einreihungsregeln und amtlicher Quellen erstellt

Laptop-Lithium-Ionen-Akku mit BMS
Die Unterlagen müssen Chemie, Spannung, Ah, Wh, Zellkonfiguration, BMS und Anschluss ausweisen.

Einreihung und Abgaben

Ein vollständiger, separat eingeführter Lithium-Ionen-Akku für Laptops fällt grundsätzlich unter CN 8507 60 00 / TARIC 8507600000. Der Drittlandszoll ist am Anmeldetag in TARIC zu prüfen; die deutsche Einfuhrumsatzsteuer beträgt regelmäßig 19%. Nicht erfasst sind Primär-Lithiumbatterien, Powerbanks, lose Zellen, im Laptop eingebaute Akkus, Teile, beschädigte Akkus und Abfälle.

Abgrenzung

Nach AV 1 und 6 bleibt der Pack trotz Gehäuse, BMS und Laptopstecker ein elektrischer Akkumulator der Position 8507. Erforderlich sind Chemie, Spannung, Ah, Wh, Zellzahl und Verschaltung, Schutzfunktionen, Anschluss, Abmessungen, Gewicht und kompatible Laptopmodelle.

Ursprung und Einfuhrumsatzsteuer

EVFTA-Präferenz setzt tatsächlichen Ursprung, Produktregel, Nichtbehandlung und gültigen Nachweis voraus. Die Umsatzsteuer berechnet sich aus Zollwert, Zoll und gesetzlichen Hinzurechnungen. Versand aus Vietnam allein begründet keinen Ursprung.

Batterierecht und CE

Als wiederaufladbare Gerätebatterie unterliegt der Akku der Verordnung (EU) 2023/1542: technische Unterlagen, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, CE, Rückverfolgbarkeit, Kennzeichnung und deutsche Herstellerregistrierung/EPR sind zu prüfen. Das QR-Zeichen beginnt erst am 18.02.2027.

Gefahrguttransport

Allein versandte Akkus sind regelmäßig UN 3480, mit/in Geräten gegebenenfalls UN 3481. UN 38.3, Prüfzusammenfassung, Wh-Angabe, Kurzschlussschutz, Verpackung, Kennzeichnung und ADR/IMDG/ICAO-IATA-Vorgaben sind getrennt vom Zoll zu erfüllen.

Einfuhrakte

Aufzubewahren sind Rechnung, Ursprung, Zell- und Packspezifikation, BOM, BMS, Prüfungen, EU-Erklärung, CE- und EPR-Unterlagen, UN-38.3-Bericht/Prüfzusammenfassung, SDS und Transportpapiere. Warenbeschreibung: „Wiederaufladbarer Lithium-Ionen-Akkupack für Laptop, ... V, ... Ah, ... Wh, mit BMS und Spezialstecker, Modell ..., neu“.

Wann neu prüfen

Lose Zellen, Lithium-Metall-Batterien, Powerbanks, USV, eingebaute Akkus, einzelne BMS/Gehäuse, gebrauchte, beschädigte oder Abfall-Akkus sind neu zu bewerten. Zoll, Produktrecht, EPR und Gefahrguttransport bleiben getrennt.

Amtliche Quellen

Geprüfte Quellen 22.09.2026: EU TARIC; Regulation (EU) 2023/1542; ADR 2025; European Commission batteries; Deutscher Zoll.