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Laptop-CPUKN 854231EinfuhrumsatzsteuerDeutschland

Laptop-CPU: Zolltarifnummer und Einfuhrvorschriften Deutschland 2026

22.9.2026 · Aktualisiert 22.9.2026 · HSCodeChecker

Von der Redaktion anhand der Einreihungsregeln und amtlicher Quellen erstellt

Laptop-CPU-Chip und bestücktes Mainboard
CPU-Chip und bestücktes Laptop-Mainboard sind getrennt einzureihen.

Einreihung und Abgaben

Ein gekapselter Zentralprozessor fällt grundsätzlich unter KN 8542 31. Bleibt ein bestücktes Laptop-Mainboard nur ein Teil, kommt KN 8473 30 20 als elektronische Baugruppe in Betracht; besitzt es bereits die Merkmale einer ADP-Verarbeitungseinheit, ist 8471 50 zu prüfen. Für die maßgeblichen ITA-Zweige gilt regelmäßig 0% Zoll, die deutsche Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19%.

Chip, Modul oder vollständige Einheit

Entscheidend ist der Zustand bei der Einfuhr: Wafer/Die, gekapselter IC, Platine mit CPU und RAM oder Gerät mit Gehäuse, Stromversorgung und Datenschnittstellen. Eine auf dem Mainboard verlötete CPU wird nicht getrennt angemeldet. Fotos, Blockschaltbild, Stückliste, Schnittstellen und selbständige Funktion sind vorzulegen.

Zollwert, Ursprung und Einfuhrumsatzsteuer

Zollfreiheit beseitigt weder Zollwert- noch Ursprungs- und Einfuhrumsatzsteuerpflichten. Der Ursprung ist anhand von Waferfertigung, Packaging, Test und Leiterplattenbestückung zu dokumentieren; Versand oder Umetikettierung reichen nicht. Die EUSt-Bemessungsgrundlage umfasst Zollwert und gesetzliche Hinzurechnungen.

RoHS, REACH und CE

Ein einzelner Chip ist kein fertiges CE-Produkt. Für eine in Verkehr gebrachte Prozessorplatine sind Status und Anwendungsbereich von RoHS und REACH zu prüfen; bei einem fertigen externen Gerät können EMV, Niederspannung, Ökodesign und ElektroG/WEEE hinzukommen. Nachweise müssen die konkrete Konfiguration abdecken.

Dual-Use und Sanktionen

KI-Beschleuniger mit hoher Rechenleistung, strahlungsfeste oder militärische Ausführungen sind gesondert nach Verordnung (EU) 2021/821, Sanktionen, Endverwender und Endverwendung zu prüfen. Der KN-Code allein entscheidet keine Genehmigung.

Importakte

Aufzubewahren sind Rechnung, Packliste, Beförderung, EORI, Wertunterlagen, Datenblatt, Fotos, Zeichnungen, Architektur, Leistung, Speicher, Bandbreite, Schnittstellen, Leistungsaufnahme, BOM, Fertigungsorte, Ursprung, RoHS/REACH und gegebenenfalls Dual-Use-Prüfung.

Zollanmeldung

Chip: „Elektronischer integrierter Zentralprozessor für Laptops, BGA, Teilenummer ..., nicht auf Leiterplatte montiert, neu“. Modul: „Elektronische Baugruppe für Laptops mit CPU ..., ... GB RAM, Stromversorgung und Anschluss ..., Modell ..., neu“.

Amtliche Quellen

Geprüft am 22.09.2026: EU TARIC; EU CLASS; RoHS Directive; REACH; EU Dual-use Regulation; Deutscher Zoll.