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Laptop-GPUKN 854231EinfuhrumsatzsteuerDeutschland

Laptop-GPU: Zolltarifnummer und Einfuhrvorschriften Deutschland 2026

22.9.2026 · Aktualisiert 22.9.2026 · HSCodeChecker

Von der Redaktion anhand der Einreihungsregeln und amtlicher Quellen erstellt

Laptop-GPU-Chip und Grafikmodul
GPU-Chip und bestücktes Laptop-Grafikmodul sind getrennt einzureihen.

Einreihung und Abgaben

Ein unbestückter, gekapselter Grafikprozessor fällt grundsätzlich unter KN 8542 31. Eine bestückte Laptop-Grafikplatine kann als elektronische Baugruppe unter KN 8473 30 20 fallen; ein selbständig arbeitendes externes Grafikgerät ist erneut unter Position 8471 zu prüfen. Für die maßgeblichen ITA-Zweige gilt regelmäßig 0% Zoll, die deutsche Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19%.

Chip, Modul oder vollständige Einheit

Entscheidend ist der Zustand bei der Einfuhr: Wafer/Die, gekapselter IC, Platine mit GPU und VRAM oder Gerät mit Gehäuse, Stromversorgung und Datenschnittstellen. Eine auf dem Mainboard verlötete GPU wird nicht getrennt angemeldet. Fotos, Blockschaltbild, Stückliste, Schnittstellen und selbständige Funktion sind vorzulegen.

Zollwert, Ursprung und Einfuhrumsatzsteuer

Zollfreiheit beseitigt weder Zollwert- noch Ursprungs- und Einfuhrumsatzsteuerpflichten. Der Ursprung ist anhand von Waferfertigung, Packaging, Test und Leiterplattenbestückung zu dokumentieren; Versand oder Umetikettierung reichen nicht. Die EUSt-Bemessungsgrundlage umfasst Zollwert und gesetzliche Hinzurechnungen.

RoHS, REACH und CE

Ein einzelner Chip ist kein fertiges CE-Produkt. Für eine in Verkehr gebrachte Grafikkarte sind Status und Anwendungsbereich von RoHS und REACH zu prüfen; bei einem fertigen externen Gerät können EMV, Niederspannung, Ökodesign und ElektroG/WEEE hinzukommen. Nachweise müssen die konkrete Konfiguration abdecken.

Dual-Use und Sanktionen

KI-Beschleuniger mit hoher Rechenleistung, strahlungsfeste oder militärische Ausführungen sind gesondert nach Verordnung (EU) 2021/821, Sanktionen, Endverwender und Endverwendung zu prüfen. Der KN-Code allein entscheidet keine Genehmigung.

Importakte

Aufzubewahren sind Rechnung, Packliste, Beförderung, EORI, Wertunterlagen, Datenblatt, Fotos, Zeichnungen, Architektur, Leistung, Speicher, Bandbreite, Schnittstellen, Leistungsaufnahme, BOM, Fertigungsorte, Ursprung, RoHS/REACH und gegebenenfalls Dual-Use-Prüfung.

Zollanmeldung

Chip: „Elektronischer integrierter Grafikprozessor für Laptops, BGA, Teilenummer ..., nicht auf Leiterplatte montiert, neu“. Modul: „Elektronische Baugruppe für Laptops mit GPU ..., ... GB VRAM, Stromversorgung und Anschluss ..., Modell ..., neu“.

Amtliche Quellen

Geprüft am 22.09.2026: EU TARIC; EU CLASS; RoHS Directive; REACH; EU Dual-use Regulation; Deutscher Zoll.