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PkwKN 8703AutoteileEinfuhr Deutschland

Pkw und Autoteile KN 8703/8708: Einfuhrabgaben und Zulassung Deutschland 2026

12.9.2026 · Aktualisiert 12.9.2026 · HSCodeChecker

Von der Redaktion anhand der Einreihungsregeln und amtlicher Quellen erstellt

Passenger car and automotive parts under customs classification and import-compliance review
Classify the vehicle by propulsion and each part by function, material, vehicle fitment and the exclusions in Note 2 to Section XVII.

Kurzantwort: KN-Code und Einfuhr

Bedingtes Ergebnis: Ein einschließlich Fahrer höchstens neunsitziges, hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmtes Kraftfahrzeug gehört regelmäßig zu KN 8703. Ein Teil gehört nur dann zu 8708, wenn es ausschließlich oder hauptsächlich für Fahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 bestimmt und nicht durch Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII ausgeschlossen ist. Der achtstellige KN- und zehnstellige TARIC-Code hängt von Antrieb, Hubraum, neu/gebraucht, Aufbau, Funktion und Material ab.

WareKandidatEntscheidungstatsachen
Pkw8703 21-8703 90Verbrenner, Hybrid, Plug-in, Elektro, Hubraum, Zustand
Fahrzeugspezifisches Teil8708 10-8708 99Funktion, Fahrzeugbezug, Ausschlüsse
Eigenständig erfasste WareKapitel 40, 70, 73, 84, 85Reifen, Glas, Motoren, Batterien, Elektrik, Teile allgemeiner Verwendung

Tarifliche Einreihung des Pkw

Nach AV 1 wird zunächst 8703 bestimmt; AV 6 trennt Ottomotor, Diesel, Hybrid, Plug-in-Hybrid, reinen Elektroantrieb und andere Antriebe. Fahrzeuge ab zehn Personen, überwiegend zur Güterbeförderung oder mit besonderer Arbeitsfunktion sind mit 8702, 8704 und 8705 zu vergleichen. Eine unvollständige oder zerlegte Lieferung kann nach AV 2(a) bereits den wesentlichen Charakter des vollständigen Pkw besitzen. Handelsbezeichnung und Zulassungskategorie ersetzen nicht Wortlaut, Abschnitts- und Kapitelanmerkungen.

Grenze der Position 8708

8708 umfasst unter anderem Stoßfänger, Karosserieteile, Bremsen, Getriebe, Achsen, Räder, Federung, Kühler, Abgasanlagen, Kupplungen, Lenkung und Airbags. Reifen 4011, Sicherheitsglas 7007, Motoren 8407/8408, Motorteile 8409, Lager 8482, Akkumulatoren 8507, Zünd- und Beleuchtungsgeräte 8511/8512 sowie Schrauben und andere Teile allgemeiner Verwendung bleiben ausgeschlossen. Entscheidend ist der Zustand bei Einfuhr; Rohling, fertiges Modul, Steuergerät und Reparatursatz können verschieden einzureihen sein.

Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Schutzmaßnahmen

Der Drittlandszoll für gewöhnliche Pkw beträgt regelmäßig 10%. Autoteile liegen je nach TARIC-Linie häufig bei 3%-4,5%; dies ist keine Pauschalrate. In Deutschland beträgt die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich 19% auf Zollwert zuzüglich Zoll und einzubeziehender Kosten. Für batterieelektrische Fahrzeuge mit Ursprung China können Ausgleichszölle von 7,8%-35,3% hinzukommen. Antidumping, Ausgleichszoll, Sanktionen und Präferenz sind im TARIC nach Ursprung, Hersteller und Datum zu prüfen. Kraftfahrzeugsteuer und Zulassungsgebühren sind nachgelagerte nationale Abgaben.

Typgenehmigung und Zulassung

Vor Inverkehrbringen und Zulassung verlangt die Verordnung (EU) 2018/858 eine gültige EU-Typgenehmigung und bei Fahrzeugen die Übereinstimmungsbescheinigung. Bei einem nicht für die EU typgenehmigten Fahrzeug ist die nationale Einzelgenehmigung mit der zuständigen Behörde zu klären; die zollrechtliche Überlassung ersetzt sie nicht. Sicherheits-, Emissions-, Geräusch-, Software/Cybersicherheits- und Batterieanforderungen sind modellbezogen nachzuweisen. Gebrauchtfahrzeuge benötigen zusätzlich belastbare Eigentums-, Identitäts- und technische Unterlagen.

Pflichten für Fahrzeugteile

Genehmigungspflichtige Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten müssen das vorgeschriebene EU- oder UN-Genehmigungszeichen tragen. Importeurangaben, deutschsprachige Sicherheitsinformationen, Rückverfolgbarkeit, Beschwerde- und Rückrufprozesse sind sicherzustellen. Für nicht typgenehmigungspflichtige Teile bleiben Produktsicherheit, REACH/POPs, Batterie- und Abfallrecht sowie Produkthaftung relevant. Airbags, Gurtstraffer, Kältemittel und Traktionsbatterien erfordern zusätzlich Gefahrgut- und gegebenenfalls Abfallprüfung.

Ursprung und Präferenz

Präferenz verlangt die produktspezifische Ursprungsregel und einen gültigen Nachweis. Versand oder Rechnung aus einem Vertragsstaat begründen keinen Ursprung. Nichtpräferenzieller Ursprung steuert handelspolitische Maßnahmen und Kennzeichnung. Bei komplexen Fahrzeugen und Baugruppen sind Stückliste, Herstellungsorte, wesentliche Bearbeitung und Herstelleridentität aufzubewahren; Ursprung für Zoll, Schutzmaßnahme und Typgenehmigung kann nach unterschiedlichen Rechtsfragen beurteilt werden.

Anmeldung und Nachweise

Zur Zollakte gehören Rechnung, Packliste, Beförderung, Zollwert, Ursprung und genaue Warenbeschreibung. Beim Pkw zusätzlich VIN, Modelljahr, Sitze, Antrieb, Hubraum/Leistung, Typgenehmigung, CoC, Emissionen und Batteriedaten; beim Teil Teilenummer, Zeichnung, Werkstoff, Funktion, Fahrzeugverwendung, Zustand und Genehmigungszeichen. Verschiedene Teile sind getrennt anzumelden. Wiederkehrende wertvolle Einfuhren rechtfertigen eine verbindliche Zolltarifauskunft und eine dokumentierte TARIC-Prüfung.

Risikokontrolle

Hauptrisiken sind die pauschale Einreihung sämtlicher Autoteile unter 8708, ein 10%- oder 4,5%-Pauschalzoll, fehlende Genehmigungszeichen und ungeprüfte China-Maßnahmen. Vor Bestellung sind Spezifikation, Ursprung, Hersteller, Genehmigung und Einfuhrdatum festzuschreiben. Änderungen an Antrieb, Hubraum, Sitzanzahl, Material, Teilenummer oder Fahrzeugkompatibilität lösen eine neue Prüfung aus. Eine frühere Abfertigung bindet Zoll- oder Zulassungsbehörde für ein abweichendes Modell nicht.

Amtliche Quellen

Stand 12.09.2026. Amtliche Ausgangspunkte: EU TARIC, Regulation (EU) 2018/858, Regulation (EU) 2019/2144 and EU guidance on Chinese BEV countervailing duties, deutscher Zoll zu Beispielsätzen, EZT-online und Kraftfahrt-Bundesamt. Maßgeblich ist die Fassung am Anmelde- und Zulassungstag.

Grenzen der Beratung

Diese Darstellung ist weder vZTA noch Typ- oder Einzelgenehmigung. Endgültiger Code und Abgaben erfordern Fahrzeug-/Teiledaten, Ursprung, Hersteller und Datum. Einführer und Zulassungsinhaber bleiben für Einreihung, Wert, Ursprung, Genehmigung, Kennzeichnung, Überwachung und Rückruf verantwortlich.

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