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Smart-TVKN 85287240CE EPRELDeutschland

Smart-TV Zolltarifnummer 85287240: Einfuhrzoll und Pflichten Deutschland 2026

12.9.2026 · Aktualisiert 23.9.2026 · HSCodeChecker

Von der Redaktion anhand der Einreihungsregeln und amtlicher Quellen erstellt

Smart-TV bei Zoll-, Funk- und Energieprüfung
Die Einreihung hängt von Tuner, Displaytechnik, Diagonale und eingebauter Aufnahme- oder Wiedergabehardware ab.

Ergebnis zur Einreihung und Einfuhr

Bedingtes Ergebnis: Ein vollständiger Farb-Smart-TV mit eingebautem Fernsehtuner und LCD/LED-Flachbildschirm fällt regelmäßig unter KN 8528 72 40. Die Smart-Funktionen ändern den Charakter als Fernsehempfangsgerät nicht. Geräte ohne Tuner, OLED-Geräte, Digital-Signage, Projektoren, Set-Top-Boxen, Module und unvollständige Bausätze sind gesondert zu prüfen. Die Einfuhr neuer Geräte ist grundsätzlich möglich; die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ersetzt jedoch nicht die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen.

Voraussetzungen der KN 85287240

Maßgeblich sind AV 1 und 6 sowie die objektiven Merkmale bei Gestellung. Nachzuweisen sind Tuner und Empfangsstandard, LCD-Panel/LED-Hinterleuchtung, Bildschirmdiagonale, Auflösung, Aufzeichnungs- oder Wiedergabehardware, Anschlüsse, Funkbänder, Netzteil und Lieferzustand. Streaming-Apps oder HDMI allein machen einen Monitor nicht zum TV. Bei Abgrenzungsrisiken sollte vor der Serie eine verbindliche Zolltarifauskunft mit Muster und Schaltplan beantragt werden.

Zoll, Ursprung und Einfuhrumsatzsteuer

Für KN 85287240 ist der konventionelle Drittlandszoll regelmäßig 14 %; verbindlich ist TARIC am Annahmetag mit Ursprungsland und zehnstelliger Codenummer. Präferenz setzt präferenziellen Ursprung und gültigen Nachweis voraus; Handelsschutz und Sanktionen sind zusätzlich zu prüfen. Die deutsche Einfuhrumsatzsteuer beträgt für Smart-TVs grundsätzlich 19 % und wird auf Zollwert, Zoll und einzubeziehende Nebenkosten berechnet. Zollwertbestandteile wie Lizenzgebühren, Beistellungen und verbundene Geschäfte sind zu dokumentieren.

RED, CE und technische Unterlagen

Wegen Wi-Fi/Bluetooth gilt grundsätzlich die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU. Erforderlich sind Konformitätsbewertung, Risikobeurteilung, Prüfberichte, technische Unterlagen, EU-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, deutsche Anleitung und Rückverfolgbarkeit. Der Einführer muss Hersteller, Modell und Konformitätsunterlagen prüfen und seine Kontaktdaten anbringen. Eine Zulassung des Funkmoduls deckt das Endgerät, Antennen, Gleichzeitbetrieb und regionale Firmware nicht automatisch ab.

Ökodesign und EPREL-Energielabel

Die Verordnungen (EU) 2019/2021 und 2019/2013 regeln Ökodesign und Energiekennzeichnung elektronischer Displays. Das konkrete Modell ist vor dem Inverkehrbringen mit technischen Daten in EPREL zu registrieren; Druck- und Online-Label müssen übereinstimmen. Anforderungen betreffen SDR/HDR-Verbrauch, Standby und vernetzten Bereitschaftsbetrieb, Reparierbarkeit, Ersatzteile, Software und Informationspflichten. Smart-TVs müssen die vorgeschriebenen Werkseinstellungen einhalten.

ElektroG, RoHS, VerpackG und Produktsicherheit

In Deutschland kommen ElektroG-Registrierung und WEEE-Kennzeichnung, RoHS/Stoffprüfung, VerpackG/LUCID sowie GPSR- und Produkthaftungsprozesse hinzu. Der ausländische Hersteller benötigt je nach Vertriebsmodell einen Bevollmächtigten; Marktplätze verlangen Registrierungsnummern. Sprachassistenten, Gerätekennungen und Sehgewohnheiten sind datenschutzrechtlich nach DSGVO/BDSG zu prüfen. Die Marktfreigabe darf erst nach Abschluss der Registrierungen und Kennzeichnungen erfolgen.

Einfuhrakte und Warenbeschreibung

Zur Akte gehören Rechnung, Packliste, Beförderungspapier, Ursprung, BTI, BOM, Tuner-/Paneldaten, Funk- und Sicherheitsberichte, technische Dokumentation, EU-DoC, CE-Layout, EPREL-Datensatz, Energielabel, ElektroG-/VerpackG-Nachweise, deutsche Anleitung und Rückrufplan. Warenbezeichnung: „Farb-Smart-TV-Empfangsgerät, LCD-Flachbildschirm mit LED-Hinterleuchtung, integrierter Digitaltuner, Wi-Fi/Bluetooth, Diagonale ... cm, Modell ..., neu, Ursprung ...“.

Amtliche Quellen

Amtliche Quellen, geprüft am 12.09.2026: EU electronic-display requirements, Radio Equipment Directive 2014/53/EU, EU VAT rates and EU TARIC consultation. Ergänzend sind EAR/ElektroG, ZSVR/VerpackG und Bundesnetzagentur-Marktüberwachung zu prüfen. TARIC, harmonisierte Normen, RED-Cybersecurity, EPREL und EPR-Registrierungen sind vor jeder Markteinführung aktuell abzugleichen.

Risikokontrolle

Panel-, Netzteil-, Antennen- oder Firmwarewechsel können Einreihung und Konformität beeinflussen. Modellbezeichnung auf Gerät, Zollunterlagen, DoC, Prüfbericht und EPREL muss identisch nachvollziehbar sein. Verträge sollten Mehrzoll, Nichtkonformität, Lagerung, Rücksendung, Softwarekorrektur, Rückruf und Entsorgung zuweisen.

Grenzen der Beratung

Dies ist eine bedingte Übersicht, keine verbindliche Zolltarifauskunft oder Konformitätsbescheinigung. Für die Endprüfung werden Paneltechnik, Diagonale, Tuner, Aufnahme-/Wiedergabefunktion, Frequenzen, Antennen, Netzteil, Modellvarianten, Herstellungsablauf, Ursprung und Einfuhrdatum benötigt.