Einreihung und Ergebnis
Mobile Kommunikationsendgeräte haben keinen einheitlichen KN-Code. Smartphones fallen regelmäßig unter 8517 13 00, andere Telefone für zellulare oder andere drahtlose Netze unter 8517 14 00 und Daten-/IoT-Endgeräte ohne Telefoncharakter unter 8517 62 00. TARIC ist am Anmeldetag zu prüfen.
KN-Code und technische Abgrenzung
Entscheidend sind Telefonfunktion, Betriebssystem, SIM/eSIM, Anzeige und Bedienung, Mobilfunkstandards, Frequenzen, Leistung, Antenne sowie Ethernet/Wi-Fi. Funkmodule und Teile sowie Geräte mit anderer Hauptfunktion sind gesondert einzureihen. Ein SIM-Steckplatz allein bestimmt die Position nicht.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Der konventionelle Drittlandszoll beträgt für die Hauptlinien regelmäßig 0%. In Deutschland beträgt die reguläre Einfuhrumsatzsteuer 19%. Präferenzursprung, Sanktionen, Zollwert, Lizenzgebühren und handelspolitische Maßnahmen bleiben getrennt zu prüfen.
RED, CE und Cybersicherheit
Vor dem Bereitstellen auf dem Markt sind RED 2014/53/EU, CE-Kennzeichnung, EMV, Funkspektrum, technische Unterlagen, deutsche Anleitungen und Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Seit 1. August 2025 sind die einschlägigen RED-Cybersicherheitsanforderungen zu berücksichtigen. Für Mobiltelefone gelten zusätzlich USB-C-, Ökodesign-, Energiekennzeichnungs-, RoHS-, WEEE- und Batteriepflichten.
Unterlagen des Einführers
Erforderlich sind Rechnung, Transport- und Ursprungsnachweise, Datenblatt, Blockschaltbild, Frequenz-/Leistungs-/Antennentabelle, Prüfberichte, EU-Konformitätserklärung, CE-/Importeurkennzeichnung, Batterieunterlagen und deutsche Anleitung. Beschreibung: „4G/5G-Mobildatenendgerät mit SIM/eSIM zur Datenübertragung und -empfang, kein Telefon als Hauptfunktion, Modell …“.
Amtliche Quellen
Quellen, geprüft am 21.09.2026: EU TARIC, Radio Equipment Directive 2014/53/EU, EU common-charger rules and Regulation (EU) 2023/1670; Deutscher Zoll.
