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EthylenpolymereKunststoffverpackungenKN 3901-3923Deutschland

Ethylenpolymere und Kunststoffverpackungen KN 390110-392390: Einfuhr 2026

12.9.2026 · Aktualisiert 12.9.2026 · HSCodeChecker

Von der Redaktion anhand der Einreihungsregeln und amtlicher Quellen erstellt

Polyethylen-Neuware und Kunststoffverpackungen bei Zoll- und Produktprüfung
Die Einreihung richtet sich nach Primärform, Polymerzusammensetzung und Dichte; fertige Verpackungen nach objektiver Form und Verpackungsfunktion.

Kurzantwort: KN-Code und Einfuhrregeln

Bedingtes Ergebnis: Ethylenpolymere in Primärformen gehören zu 3901; geformte Kisten, Säcke, Beutel, Flaschen, Verschlüsse und ähnliche Waren zum Befördern oder Verpacken zu 3923. Ein gemeinsamer Code oder Zollsatz existiert nicht. Zusammensetzung, Dichte und Form entscheiden bei Granulat; Bauart, Kunststoff und objektive Verpackungsfunktion beim Fertigartikel. Übliches Neu-PE ist nicht allgemein genehmigungspflichtig, doch TARIC, REACH/CLP, Lebensmittelkontakt, PPWR, VerpackDG/LUCID, Abfallrecht und Handelsschutz sind getrennt zu prüfen.

Abgrenzung 3901, 3923 und 3915

Nach AV 1, Kapitelanmerkung 6 und AV 6 werden PE unter 0,94 spezifischer Dichte, PE ab 0,94, EVA und bestimmte Ethylen-Alpha-Olefin-Copolymere unterschieden. Folienrollen und geformte Behälter sind keine Primärformen. 3923 trennt Kisten, Beutel aus Ethylenpolymeren, sonstige Beutel, Flaschen, Spulen, Verschlüsse und andere Verpackungswaren. Verunreinigtes heterogenes Material kann Abfall der 3915 sein. Regranulat ist nur mit reproduzierbarer Spezifikation, Aufbereitung und nachgewiesenem Produktstatus kein Abfall.

Erforderliche technische Nachweise

Benötigt werden CAS- und Additivangaben, Monomeranteile, Dichteprüfung, MFI, Form, Neu-/Recyclingprozess und Verwendungszweck. Für Verpackungen: Zeichnung, Maße, Wanddicke, Volumen, Verschluss, Schichten, Polymer je Schicht, Füllgut sowie Zeit und Temperatur des Lebensmittelkontakts. Beutel und Folienrolle, Tragetasche und Industrie-Inliner sowie reiner Kunststoff und Verbund-IBC sind getrennt zu beurteilen. Rechnung, Probe, SDS/TDS, COA und technische Akte müssen dieselbe SKU beschreiben.

Zoll, Präferenz und Einfuhrumsatzsteuer

Drittlandszoll und Maßnahmen folgen dem aktuellen TARIC mit vollständigem Code, Ursprung, Zollwert und Anmeldetag. Präferenz setzt die konkrete Ursprungsregel und einen gültigen Nachweis voraus. In Deutschland beträgt die reguläre Einfuhrumsatzsteuer für diese Waren grundsätzlich 19%, vorbehaltlich eines Sonderfalls. Antidumping, Ausgleichszoll, Sanktionen und Quoten sind zusätzlich zu prüfen. Zollfreiheit beseitigt weder Einfuhrumsatzsteuer noch Produkt-, Prüf- und EPR-Pflichten.

REACH und CLP

Polymere sind als solche grundsätzlich von der REACH-Registrierung ausgenommen; nach Artikel 6 Absatz 3 können aber Monomere und andere gebundene Stoffe bei den gesetzlichen 2%- und 1-Tonnen-Schwellen registrierungspflichtig sein. Only-Representative-Abdeckung, Tonnage und Identität sind zu belegen. Additive können eigene Pflichten auslösen. Gefährliche Stoffe oder Gemische benötigen CLP-Einstufung, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt. Beschränkungen, POP und SVHC sind anhand der tatsächlichen Rezeptur zu prüfen; Geschäftsgeheimnisse heben die Importeurverantwortung nicht auf.

Lebensmittelkontakt aus Kunststoff

Lebensmittelkontaktmaterialien müssen Verordnung 1935/2004, GMP 2023/2006 und Kunststoffverordnung 10/2011 in der geänderten Fassung einschließlich 2025/351 erfüllen. Unionsliste, Beschränkungen, Gesamt- und spezifische Migration, Konformitätserklärung und Belege müssen Lebensmittelart, Temperatur, Dauer und Wiederverwendung abdecken. Eine Rohstoffbescheinigung deckt Druckfarben, Klebstoffe, Mehrschichten, Farbmasterbatch oder Rezyklat nicht automatisch. Rezyklat für Lebensmittelkontakt verlangt zusätzlich die Prüfung der Verordnung 2022/1616.

PPWR und LUCID seit August 2026

Die PPWR 2025/40 gilt grundsätzlich seit 12.08.2026. Der Importeur darf nur konforme leere oder gefüllte Verpackungen bereitstellen und muss technische Unterlagen, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, Kennzeichnung und Herstelleridentifikation prüfen. Stoffgrenzen und seit diesem Datum PFAS-Grenzen für Lebensmittelverpackungen gelten unmittelbar; spätere Recycling-, Rezyklat- und Wiederverwendungsziele haben eigene Termine. Verantwortliche Erzeuger müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren, Systembeteiligung und Mengenmeldungen erfüllen; ausländische Direktvertreiber ohne Niederlassung benötigen nach PPWR/VerpackDG den vorgesehenen Bevollmächtigten.

Abfall, Einwegkunststoff und Handelsschutz

Abfallverbringungsrecht gilt, wenn das Material objektiv Abfall ist; eine Deklaration als Granulat genügt nicht. Einwegkunststoffrecht kann bestimmte Becher, Behälter, Tüten oder sonstige Produkte gesondert erfassen. Handelsschutz wird nach Wortlaut, Ursprung und Hersteller geprüft, nicht nur nach KN-Code. Aussagen wie recycelbar, kompostierbar oder Rezyklatanteil benötigen belastbare Nachweise. Fehler können zu Zurückweisung, Marktverbot, Nachverzollung oder EPR-Vertriebsverbot führen.

Zoll- und Produktakte

Akte: Vertrag, Rechnung, Packliste, Transport, Zollwert/Ursprung, SDS/TDS, CAS/Rezeptur, Dichte/MFI, COA, Recyclingprozess, Zeichnungen und Schichten, REACH/OR, CLP, Lebensmittelkontakt-DoC und Migration, PPWR-Unterlagen sowie LUCID/Systemvertrag. Warenbezeichnung: „PE-HD-Neuware als Granulat, Dichte 0,952, ungefüllt, Blasformtyp ..., Ursprung ...“ oder „geformte Verpackungsbeutel aus Polyethylen, Maße ..., Dicke ..., für ..., keine Rollenware“. „Kunststoff“ allein reicht nicht.

Amtliche Quellen

Amtliche Quellen, geprüft am 12.09.2026: TARIC/Access2Markets, REACH, PPWR 2025/40, Verpackungsregister LUCID und Zoll zur Einfuhrumsatzsteuer. Am Anmeldetag erneut prüfen.

Grenzen und Maßnahmen vor der Einfuhr

Dies ist keine vZTA oder Konformitätsentscheidung für eine unbekannte Ware. Erforderlich sind Rezeptur, Dichte, Additive, Form, Abfallstatus, Verpackungsbauart, Füllgut, Lebensmittelkontakt, Hersteller, Ursprung, Wert und Datum. Bei wiederkehrender Einfuhr vZTA erwägen und Verantwortung für REACH, PPWR, LUCID, Lebensmittelkontakt, Handelsschutz, Rückruf und Rücksendung vertraglich regeln.

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