Einreihung und Ergebnis
Ein vollständiger elektrischer Thermopot für den Haushalt, der Wasser in einem Behälter erhitzt, warmhält und über Pumpe oder Auslauf abgibt, ist grundsätzlich unter CN 85167970 / TARIC 8516797000 als anderes elektrothermisches Haushaltsgerät zu prüfen. Der Drittlandszoll beträgt 2,7%. CN 85161080 kommt eher in Betracht, wenn das Gerät nach Bauart und Zweck ein Speicher-Wassererwärmer und kein Tischgerät zur Bereitstellung von Trinkwasser ist. Wasserkocher, Kaffee- oder Teebereiter, Kalt-/Heißwasserspender, fest angeschlossene Anlagen, Gewerbegeräte und Teile sind gesondert einzureihen; bei Serienimporten schafft eine verbindliche Zolltarifauskunft Rechtssicherheit.
Zoll, Ursprung und Einfuhrumsatzsteuer
Die deutsche Einfuhrumsatzsteuer beträgt regelmäßig 19% auf Zollwert, Zoll und gesetzliche Hinzurechnungen. Eine Präferenz setzt echten Ursprung, die produktspezifische Regel und einen gültigen Ursprungsnachweis voraus; Versandland und Rechnungssteller genügen nicht. TARIC ist am Tag der Annahme der Anmeldung auf Sanktionen, Aussetzungen und handelspolitische Maßnahmen zu prüfen. Für EVFTA-Vorteile müssen die Ursprungsregeln tatsächlich erfüllt und dokumentiert sein.
CE und elektrische Sicherheit
Vor dem Inverkehrbringen prüft der Importeur die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU, EMV-Richtlinie 2014/30/EU, RoHS und die GPSR 2023/988. Die technische Dokumentation behandelt typischerweise EN IEC 60335-1 und EN 60335-2-15, Deckelverriegelung, Kindersicherung, Pumpe, Dampf, heiße Oberflächen, Trockenlauf- und Überhitzungsschutz. Erforderlich sind Risikobeurteilung, Prüfberichte, EU-Konformitätserklärung, CE, Rückverfolgbarkeit und deutsche Anleitung. Funk erweitert den Rechtsrahmen um die RED.
Heißwasserkontakt und Umweltpflichten
Behälter, Deckel, Leitungen, Auslauf, Dichtungen, Kunststoffe, Beschichtungen und Klebstoffe mit Heißwasserkontakt müssen der Verordnung 1935/2004 und den einschlägigen Materialvorschriften entsprechen; für Kunststoffe ist insbesondere Verordnung 10/2011 zu prüfen. Migrationsprüfungen müssen Temperatur und Mehrfachnutzung abbilden. Hinzu kommen Registrierung nach ElektroG/WEEE, RoHS, VerpackG/LUCID und gegebenenfalls weitere nationale Pflichten. CE ersetzt weder Lebensmittelkontakt- noch Entsorgungsnachweise.
Technische und zollrechtliche Unterlagen
Aufzubewahren sind Rechnung, Transport- und Ursprungsunterlagen, Bilder, Füllmenge, Spannung, Leistung, Temperatur und Abgabeart, Schaltplan und Stückliste, Heizer, Thermostat, Sicherung, Pumpe, Sicherheitsprüfungen, EMV/RoHS, Lebensmittelkontakt, Risikobeurteilung, Erklärung, Kennzeichnung und Anleitung. Warenbeschreibung: „Elektrischer Heißwasserspender/Thermopot für den Haushalt, Behälter ... l, ... V, ... W, Widerstandsheizung mit Warmhaltung, Pumpenausgabe und Kindersicherung, ohne Kühlung und Getränkezubereitung, Modell ..., neu.“
Erneute Prüfung
Kühlung, fester Wasseranschluss, Gebäude-Wassererwärmung, Kaffee-/Teefunktion, gewerbliche Nutzung, Druckbetrieb, Funk, Bausatz oder einzeln eingeführte Behälter, Pumpen, Heizer, Thermostate, Platinen und Kabel ändern die Beurteilung. Zollfreigabe, CE-Konformität, Lebensmittelkontakt und EPR sind eigenständige Prüfungen.
Amtliche Quellen
Quellen geprüft am 21.09.2026: EU TARIC consultation; EU tariff classification and BTI; Low Voltage Directive 2014/35/EU; EMC Directive 2014/30/EU; General Product Safety Regulation (EU) 2023/988; Food-contact Regulation (EC) 1935/2004; Deutscher Zoll; Stiftung EAR; ZSVR/LUCID.
