Kurzantwort: KN-Code und Einfuhrbedingungen
Bedingtes Ergebnis: Frisches, gekühltes oder gefrorenes genießbares Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse gehören in KN-Kapitel 02. Einen einheitlichen Code oder Zollsatz gibt es nicht. Tierart, Teilstück, Knochen, Organ, Konservierung und Verarbeitung bestimmen KN-Unterposition und TARIC-Code. Zusätzlich müssen Drittland/Gebiet und Betrieb zugelassen sein; die Sendung benötigt die richtige amtliche Bescheinigung, TRACES-Voranmeldung und eine günstige Entscheidung der Grenzkontrollstelle.
| Ware | Mögliche Position | Entscheidend |
|---|---|---|
| Rindfleisch frisch/gekühlt; gefroren | 0201; 0202 | Teilstück, Knochen |
| Schwein; Schaf/Ziege | 0203; 0204 | Tierart, Teil, Zustand |
| Pferd; genießbare Innereien | 0205; 0206 | Tierart, Organ |
| Geflügel | 0207 | Vogelart, Teil |
| Sonstiges Fleisch, Fett, gesalzen/getrocknet/geräuchert | 0208-0210 | Art und Behandlung |
Bestimmung der Position in Kapitel 02
Maßgeblich sind AV 1, die Anmerkungen zu Kapitel 02 und AV 6. Därme, Blasen und Mägen fallen regelmäßig unter 0504; ausgeschmolzenes Fett in Kapitel 15; Würste sowie zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch unter 1601/1602. Nicht für Menschen geeignete Nebenprodukte sind keine genießbaren Schlachtnebenerzeugnisse. Würzen, Garen oder Konservieren kann Kapitel 02 ausschließen. Lieferanten-HS und Veterinärcode ersetzen keine Einreihung.
Technische Unterlagen vor der Wahl von KN und TARIC prüfen
Festzuhalten sind Tierart und wissenschaftlicher Name, Teilstück/Organ, Knochen-, Haut- und Fettanteil, Schlachtkörper oder Portion, gehackt oder nicht, frisch/gekühlt/gefroren samt Temperatur, Salzlake, Trocknung, Räucherung, Würzung, Wärmebehandlung, Verpackung und menschlicher Verzehr. Rechnung, Etikett, Bescheinigung und tatsächliche Charge müssen übereinstimmen. Schlacht-, Zerlege- und Kühlbetrieb sowie Herkunftsgebiet sind gesondert zu prüfen.
Zoll, Kontingent, Ursprung und Einfuhrumsatzsteuer
Der TARIC-Zoll hängt vom vollständigen Code, Ursprung, Zollwert, Kontingent und Anmeldetag ab. Kapitel 02 enthält Zollkontingente und agrarrechtliche Maßnahmen; ein Pauschalsatz wäre falsch. Präferenz setzt Ursprungskriterien und Nachweis voraus. In Deutschland ist außerdem die Einfuhrumsatzsteuer nach der konkreten Ware zu bestimmen; Lebensmittel können dem ermäßigten Satz unterliegen, während die deutsche Standardsatz-Tabelle 19 % ausweist. Kontingentlizenz, Schutzmaßnahmen und Sanktionen sind separat zu prüfen.
Zugelassene Drittländer und Gebiete
Nach Verordnung (EU) 2021/404 muss die konkrete Tierart und Warenkategorie aus einem gelisteten Drittland, Gebiet oder einer Zone stammen und sämtliche Garantien erfüllen. Die gesundheitspolizeiliche Listung nach Verordnung 2021/405 ist zusätzlich relevant. Eine Geflügelfreigabe erlaubt kein Rind- oder Schweinefleisch. MKS, ASP, HPAI oder BSE können Regionalisierung, Sperrdaten und Eilmaßnahmen auslösen; daher ist die Liste unmittelbar vor Verladung erneut zu prüfen.
Gelassene Betriebe und Veterinärbescheinigung
Schlachthof, Zerlegebetrieb, Wildbearbeitungsbetrieb und Kühlhaus müssen für die jeweilige Tätigkeit in TRACES gelistet sein. Die Sendung benötigt das einschlägige Tiergesundheits-/amtliche Zertifikatsmuster mit zutreffender Art, Produkt, Betriebsnummer, Los und Garantien. Nach Verordnung (EU) 2022/2292 gelten zudem Anforderungen an Hygiene, Rückstände und amtliche Kontrolle. Eine Bescheinigung heilt weder ein nicht zugelassenes Land noch einen nicht gelisteten Betrieb.
TRACES und Grenzkontrollstelle
Der Verantwortliche meldet die Sendung mit GGED-P/CHED-P in TRACES NT vor und führt sie über eine für tierische Erzeugnisse zugelassene Grenzkontrollstelle. Dort erfolgen Dokumenten-, Nämlichkeits- und Warenuntersuchung nach Verordnung 2017/625, gegebenenfalls Proben. Erst die günstige GGED-Entscheidung ermöglicht die zollrechtliche Überlassung. Bei Verstößen drohen Festhalten, Behandlung, Rücksendung oder Vernichtung und verstärkte Kontrollen.
Lebensmittelsicherheit, Kennzeichnung und Kühlkette
Einzuhalten sind das EU-Lebensmittelrecht, Hygienevorschriften 852/2004 und 853/2004, mikrobiologische Kriterien, Rückstands- und Kontaminantengrenzen sowie LMIV und deutsches Vollzugsrecht. Etikett und Genusstauglichkeitskennzeichen müssen Charge, Art, Herkunft, Betrieb, Datums- und Lagerangaben korrekt abbilden. Siegel-, Container- und Temperaturaufzeichnungen sichern die ununterbrochene Kühlkette und Rückverfolgbarkeit.
Zollakte und Warenbeschreibung
Die Akte umfasst Rechnung, Packliste, Frachtpapier, Wert/Ursprung, Kontingent- oder Lizenzunterlagen, amtliches Zertifikat, Listennachweis des Betriebs, GGED-P, Laborbefunde, Etiketten, Siegel und Temperaturkurve. Beschreibung: „Gefrorenes Rindfleisch, [Teilstück], ohne Knochen, Bos taurus, ungegart und ungewürzt, für den menschlichen Verzehr, ... kg/Karton, Betrieb ..., Los ..., KN/TARIC-Kandidat ..., Ursprung ...“. „Frozen meat“ reicht nicht.
Amtliche Rechtsquellen
Amtliche Quellen, geprüft am 12.09.2026: TARIC, Regulation (EU) 2017/625, Regulation (EU) 2021/404, Regulation (EU) 2022/2292 and EU lists of authorised non-EU establishments, deutscher Zoll und BVL Einfuhr. Vor Versand sind TARIC, TRACES, nationale Behörde, Mehrwertsteuer und aktuelle Tierseuchenmaßnahmen erneut zu prüfen.
Grenzen der Beratung
Dies ist eine bedingte Orientierung, keine vZTA, Veterinärzulassung oder GGED-Entscheidung. Für eine abschließende Stellungnahme werden Tierart, Teilstück/Organ, Knochen/Fett, Behandlung, Temperatur, Bilder, Land/Zone, Betriebe, Zertifikatsmuster, Route, Menge, Wert, Ursprung und Anmeldetag benötigt. Ändert sich die Listung oder Seuchenlage, kann eine tariflich richtig eingereihte Sendung dennoch abgewiesen werden.
